Die Zusammenarbeit von Kommunen gilt als ein Weg zur besseren Verwaltungsstruktur. Sie ist schon auf der Grundlage der in §§ 89 ff. KVG geregelten Verbandsgemeinde möglich. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit enthält ergänzende Formen, die eine stärkere Differenzierung zwischen den Kommunen ermöglichen. § 1 sieht den Zweck der kommunalen Gemeinschaftsarbeit in einer gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung oder in einer Wahrnehmung der Aufgaben für die anderen Kommunen, wobei Satz 1 dies auf Gemeinden und Landkreise bezieht, während Satz 2 auch Verwaltungsgemeinschaften, Verbandsgemeinden und Zweckverbände in den Handlungsbereich einbezieht.
Ihr Zugang zur Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten € 8,24* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.