§ 24 stellt nach seiner Überschrift klar, welche Rechte und welche Pflichten der Einwohner einer Kommune hat. Dabei wird in Absatz 1 allgemein festgehalten, wo die Berechtigungen der Einwohner und wo ihre Verpflichtungen liegen, während diese Aussage zu den Rechten und Pflichten der Einwohner in Absatz 2 auf die Grundbesitzer und Gewerbetreibenden ausgedehnt wird. Das ergänzt Absatz 3 um eine entsprechende Anwendung der Regelungen von Absatz 1 und 2 auf juristische Personen und Personenvereinigungen.
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