Mit § 5 wird der eigene Wirkungskreis der Kommunen behandelt, in dem es für die Kommunen nach § 4 Satz 1 abweichend von einem im Sinn des § 6 wahrgenommenen Handeln im übertragenen Wirkungskreis um die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen geht, die die Kommunen, wie Absatz 1 Nr. 1 und 3 bestätigt, im Sinn des § 1 für die örtliche Gemeinschaft in eigener Verantwortung wahrnehmen.
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