Die Regelung des § 12b dient als Warnung einem Schutz vor Übereilung, aber auch dem Klarheits- und Sicherungsinteresse der Beteiligten und damit einer Absicherung der Zweckverbände vor einer Fehlentscheidung des Zweckverbands. Dabei wird in Absatz 1 für verpflichtende Erklärungen die Schriftlichkeit der Erklärungen verlangt. Das wird aber in Absatz 2 eingeschränkt. Zugleich wird in Absatz 2 nicht nur bei Unbilligkeit durch eine Schriftformheilungsklausel festgehalten, dass die in Absatz 1 geregelte Schriftlichkeit und ihre Ausnahmen nicht für Erklärungen in Geschäften der laufenden Verwaltung und für Vollmachten gelten.
Ihr Zugang zur Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten € 10,91* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.