Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt
 

Vorbemerkung

Das Anstaltsgesetz ist Teil des Kommunalverfassungsrechts Sachsen-Anhalts. Das wird nicht nur durch die gemeinsame Beschlussfassung mit dem Kommunalverfassungsgesetz, sondern auch darin deutlich, dass das Kommunalverfassungsgesetz mehrfach den Begriff der Anstalt aufgreift und auch inhaltlich bei den Regelungen für Einrichtungen auf die Anstalten Bezug nimmt.

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