§ 8 Verordnungsermächtigung
Bei einer Rechtsverordnung handelt es sich um ein Gesetz im materiellen Sinn. Rechtsverordnungen sind von Verwaltungsverordnungen zu unterscheiden, die nur in beschränktem Maße das Verhältnis des Bürgers
zum Staat prägen können und allenfalls durch eine Selbstbindung der Verwaltung für den Bürger und damit auch für die Gerichte bedeutsam sind.
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