§ 67 Maßgebende Einwohnerzahl
Das Kommunalwahlgesetz macht an verschiedenen Stellen die Rechtsfolgen von der Zahl der Einwohner abhängig, ohne dazu nähere Regelungen zu treffen, welche Kriterien für diese Einwohnerzahl maßgeblich sind. Deshalb wird in § 67 ergänzend auf die Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes verwiesen.
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