Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt
 

§ 65 Einreichung der Wahlvorschläge

Hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge enthält § 65 gegenüber den allgemeinen Aussagen des § 21 Modifikationen bei neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen.

Lieferung: 04/22