§ 5 Änderung und Auflösung
§ 5 enthält Vorgaben für eine Änderung und für eine Auflösung einer Zweckvereinbarung. Dabei wird in Absatz 1 festgehalten, dass derartige Festlegungen schon in der Zweckvereinbarung enthalten sein müssen, was in Absatz 2 auf den Wegfall von Verbandsmitgliedern ausgedehnt wird. Absatz 3 enthält Regelungen für die Änderung der Zweckvereinbarung. Absatz 4 behandelt die als Folge eines Austritts oder eines Ausschlusses erforderliche Auseinandersetzung. Absatz 5 sieht bei einer Änderung und bei einer Auflösung einer Zweckvereinbarung eine öffentliche Bekanntgabe vor.
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