Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt
 

§ 4 Zuständigkeit

Abs. 1 begründet ein Selbsteintrittsrecht der obersten Kommunalaufsichtsbehörde für die Genehmigung von Vereinbarungen zur Bildung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden. Der Selbsteintritt ist nur scheinbar von Voraussetzungen abhängig.

Lieferung: 02/08