Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt
 

§ 4 Aufgabenerfüllung

§ 4 spricht in seiner Überschrift von der Aufgabenerfüllung und sagt in seinem Satz 1, woraus die Aufgaben abgeleitet sind, die von den Kommunen erfüllt werden müssen, und in Satz 2, wo es ein besonderes Feld der Aufgabenerfüllung gibt, in dem der einzelnen Kommune ohne eine inhaltliche Vorgabe ein breites Handelsspektrum gegeben ist.

Lieferung: 05/23