§ 31 Ablehnungsgründe
§ 31 geht von der in § 30 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Verpflichtung der Bürger aus, für die Kommunen Ehrenämter und sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen und auszuüben, behandelt Ausnahmen und sieht zur Durchsetzung der Verpflichtungen die Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten vor.
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