§ 157 Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung
Zur weiteren Reform der kommunalen Selbstverwaltung enthält § 157 eine kommunalrechtliche Experimentierklausel, weil die Kommunen darauf reagieren wollen, dass sie immer wieder mit einer schwierigen finanziellen Situation und mit einer hohen Erwartungshaltung der Bürger konfrontiert sind.
Lieferung: 06/20mit Smartlink: https://kommunalverfassung-sachsen-anhalt.de/kvsa_c_0157