§ 138 Rechnungsprüfungsämter
Die örtliche Rechnungsprüfung stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Der große Vorteil der örtlichen Prüfung liegt darin, dass auftretende Mängel zeitnah erkannt und beseitigt werden können. Auch die Überschaubarkeit des Verwaltungsgeschehens und die vorhandenen genauen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten sind vorteilhaft.
Lieferung: 03/21mit Smartlink: https://kommunalverfassung-sachsen-anhalt.de/kvsa_c_0138