Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt
 

§ 124 Kommunalgliedervermögen

Die Entstehungsgeschichte des Kommunalgliedervermögen (oder Gemeindegliedervermögens) reicht in der Geschichte weit zurück. Es leitet sich im 19. Jahrhundert aus der „Allmende“, d.h. aus gemeinsamen Eigentum am Wald oder anderen nutzbaren Grundstücken ab. Dieses alte Gewohnheitsrecht gewährte einen sog. „Bürgernutzen“ etwa in der Form, dass alteingesessene Gemeindeeinwohner eine bestimmte Menge an Brennholz aus dem Wald kostenlos oder verbilligt erhalten.

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