§ 12 Gemeindearten
§ 12 greift Aussagen von § 2 auf, wo die Funktionen von Gemeinden und Verbandsgemeinden inhaltlich umschrieben worden sind. Das wird in § 12 durch organisationsrechtliche Vorgaben ergänzt. Andererseits wird aus dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 (GVBl. S. 692), geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (GVBl. S. 544), deutlich, das es dabei nicht um die Zuordnung von Gemeinden zu Landkreisen, sondern um die Bildung der Landkreise aus früheren Landkreisen ging.
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