Die öffentlichen Körperschaften benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die überwiegend keine Kostendeckung bringen, das Recht zur Erhebung öffentlicher Abgaben. Bund und Länder können ihre Haushalte überwiegend durch Steuern finanzieren. Auch bei den Kommunen machen die Steuereinnahmen deutschlandweit mit 39,8 % den größten Anteil aus. Demgegenüber erreichen die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt über ihre Steuereinahmen nur eine Deckung in Höhe von 27,3 % und sind überproportional auf die Deckung aus Zuweisungen und allgemeinen Umlagen (44,4 %) angewiesen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt belief sich die Abgabenquote in Deutschland auf 39,3 % und die Steuerquote auf 24,7 %. Damit tragen die Staatsbürger und die Unternehmen entscheidend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Die Fachpresse und die Öffentlichkeit kritisieren regelmäßig die Zunahme der Steuerlast als Folge der „kalten Progression“.
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