§ 12a behandelt Abwicklungsfragen, wenn es im Sinn von § 14 Abs. 1 zu 1 einem Aufgabenübergang wegen der Auflösung eines Zweckverbandes kommt, ohne dass dabei die in § 8 Abs. 2 Nr. 7 in der Verbandssatzung bestimmte Abwicklung bei Auflösung des Zweckverbands betroffen ist. Da Satz 1 nicht nur die Ursachen nennt, sondern auch die dienstrechtlichen Folgen für Beamte und Versorgungsempfänger beim Übergang zu einem neuen Dienstherrn behandelt, wird aber an die Vorgaben in der Verbandssatzung angeknüpft. Satz 2 enthält entsprechende Regelungen für andere Beschäftigte. In Satz 3 folgt eine Ergänzung, wenn es zu keiner Übernahme der Bediensteten kommt.
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