„In der öffentlichen Verwaltung ist stets und ständig geplant worden, denn öffentliche Verwaltung ist weitgehend nur als planvolles Handeln verständlich“. Schon immer waren die den Gebietskörperschaften für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt; diese mussten deshalb deren sinnvollen Einsatz vorausschauend festlegen. Dies gilt heute mehr denn je, weil die Aufgaben der öffentlichen Hand ständig komplexer, umfangreicher und kostenintensiver, jedoch die Ressourcen knapper geworden sind. Aus diesem Grund zählt die Haushaltsplanung zu den ältesten und am weitreichendsten durchgearbeiteten Planungen. Die enorme Zunahme der öffentlichen Aufgaben hat in den vergangenen Jahren in einer breiten Öffentlichkeit Einsicht für die Notwendigkeit, aber auch für die damit verbundene Problematik einer längerfristigen Planung geweckt.
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